Älter werde ich stets,
niemals doch lerne ich aus.

Solon (Dichter, Staatsmann | Griechenland, 640 - 560 v. Chr.)

Kosten + Förderung

Die Studiengebühr beträgt 4.500,00 Euro zuzüglich 300,00 Euro Verwaltungsgebühr und umfasst folgende Leistungen:

  • Lehrveranstaltungen und Studienmaterialien
  • Seminargetränke
  • Prüfungen, Abschluss/Zertifizierung

Möglichkeiten einer Ratenzahlung und der persönlichen Absicherung bei einem eventuellen Rücktritt entnehmen Sie gerne dem Anmeldeformular.

Anmeldeformular

Förderung

Die Wissenschaftliche Weiterbildung auf Master-Niveau findet im Rahmen des Verbundprojektes „Zukunft Alter: Angewandte Gerontologie“ statt. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) „Chancen förden“ sowie aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert.

Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle ein paar Tipps zur Förderung und Finanzierung. Dabei können wir keine Vollständigkeit versprechen. Falls Ihnen weitere Möglichkeiten bekannt sind, lassen Sie es uns wissen.

Für die berufliche und politische Weiterbildung und zum Teil auch für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten können sich Beschäftigte an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen lassen, unter Fortbezahlung der Bezüge.

Mit dem „Bildungsurlaub“ fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum lebenslangen Lernen und Weiterbilden. Die Hochschule Mannheim ist eine anerkannte Bildungseinrichtung. Davon profitieren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Richtlinien gibt. Für Sie gilt immer das Bundesland, in dem Sie tätig sind.

In Baden-Württemberg ist der Bildungsurlaub als Bildungszeit tituliert. Umfassende Informationen zur Bildungszeit und den Antragsmöglichkeiten finden sich hier:

Eine bundesländerübergreifende Abbildung zum Bildungsurlaub bietet:

Für Bayern und Sachsen gibt es derzeit keine Regelungen. Hier gibt es jedoch ebenfalls bundesländerübergreifende Unterstützungsmöglichkeiten, wie z. B. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit. Dabei prüft die zuständige Agentur für Arbeit, ob die beantragende Person dieses Angebot nutzen kann. Der Antrag ist durch die Teilnehmenden vor Beginn der Weiterbildung zu stellen. Das Einlösen des Gutscheins erfolgt erst nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildung. Weitere Informationen zu Rahmenbedingungen und Voraussetzungen finden Sie hier:


So können Sie weitere finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung erhalten:

Sehr gute Übersichten stellt die Stiftung Warentest zur Verfügung:


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet:


Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen, z. B. zu Stipendien und Studienkrediten zur Verfügung.